Bettelverbot: Was die Stadtwache darf und was nicht

Das Bettelverbot und die Stadtwache

Die Kompetenzen der Stadtwache gehen eigentlich nicht über jene „normaler“ BürgerInnen hinaus. Sie dürfen ermahnen, anzeigen und bei einer Straftat ertappte Personen festhalten. Das Bettelverbot schafft aber eine neue Situation. Seit Juli 2011 ist „organisiertes“ und „aufdringliches“ Betteln in OÖ verboten. Die Stadtwache exekutiert dieses Gesetz. Für diesen einen Aufgabenbereich erweitern sich die Befugnisse des Ordnungsdienstes gravierend.

Grundsätzlich darf die Stadtwache in Fällen von „organisierter“ oder „aufdringlicher“ Bettelei nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz:

  • Anhalten zur Feststellung der Identität einer Person
  • Ermahnungen aussprechen
  • Geld und Gegenstände beschlagnahmen
  • Festnehmen

Diese auf den ersten Blick umfassenden Befugnisse dürfen von den MitarbeiterInnen der Stadtwache jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden:

Ermahnungen können nur ausgesprochen werden, wenn eine geringfügige Verwaltungsübertretung bereits begangen wurde und die Ermahnung erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

Beschlagnahme ist nur bei „Gefahr im Verzug“ und nur bei Gegenständen zulässig, für die gesetzlich der „Verfall“ als Strafe vorgesehen ist, also Geld und Gegenstände, die durch unerlaubte Bettelei erworben wurden. „Gefahr im Verzug“ ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist. Oder wenn verhindert werden soll, dass Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, dem Zugriff der Behörde entzogen werden sollen. Wenn überhaupt dürfen also nur das erbettelte Geld oder erbettelte Gegenstände beschlagnahmt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen.

Eine Festnahme durch die Stadtwache ist nur dann zulässig, wenn

  • die Polizei nicht rasch genug einschreiten kann
  • jemand auf frischer Tat ertappt wird und unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist
  • wenn der Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen sucht oder trotz Abmahnung einfach mit der strafbaren Handlung weitermacht

Wer sich also ausweisen kann oder nach Abmahnung das „aufdringliche Betteln“ einstellt, kann nicht festgenommen werden.

Organstrafverfügungen darf die Stadtwache nicht ausstellen, da diese im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion (wie in Linz der Fall) nur von dieser selbst verhängt werden dürfen.

Ein Einschreiten im Rahmen des Bettelverbots bringt aber auch Pflichten mit sich:

  • Bedienstete des Ordnungsdienstes müssen Dienstabzeichen und Dienstausweis mit sich führen und auf Verlangen vorweisen. Ein Register mit Name, Dienstnummer, Dienstantrittsdatum und Befugnissen liegt beim Magistrat auf und ist für alle BürgerInnen einsehbar.

Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen der Stadtwache bei der Durchsetzung des Bettelverbots zu BeamtInnen im Sinne des Strafgesetzbuches. So gilt eine Körperverletzung an ihnen automatisch als „schwere Körperverletzung“. Sie unterliegen aber auch der Amtsverschwiegenheit und können wegen Amtsmissbrauch oder Geschenkannahme belangt werden. Außerdem sind sie verpflichtet das OÖ Antidiskriminierungsgesetz einzuhalten. Jedes diskriminierende Verhalten bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung wie z.B. abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Gesten usw. sind von Seiten des Ordnungsdienstes zu unterlassen. Ansonsten kann gerichtlich auf Schadenersatz geklagt werden.

All diese Rechte und Pflichten gelten aber ausschließlich bei einem Einschreiten nach dem Bettelverbot, bei allen anderen Aufgaben haben die Bediensteten der Stadtwache nicht mehr Kompetenzen als „normale“ BürgerInnen auch.

Dieser Text wurde von Giro und Christopher Frank geschrieben.

Stadtwache gegen BettlerInnen?

Ein Blog-Eintrag von Giro übernommen aus dem sehr empfehlenswerten KUPF-Blog:

Derzeit wird im Linzer Gemeinderat heftig über den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsdienstes gestritten. Anlass ist das vom Landtag beschlossene Bettelverbot. Es stellt den Gemeinden frei, eigene Sicherheitsorgane mit der Exekution des Gesetzes zu betrauen. Die Formulierung läßt aber offenbar zwei Rechtsauffassungen zu.

FPÖ, ÖVP, Bezirksverwaltungsamt und die städtischen JuristInnen vertreten die Meinung, dass die Stadt, da sie das Gesetz kontrollieren muss und weil sie über Institutionen wie den Ordnungsdienst verfügt, diese als besondere Aufsichtsorgane bestellen muss. SPÖ und Grüne wiederum meinen, dass die Stadt das Gesetz zwar kontrollieren muss, aber nicht zwangsläufig durch den Ordnungsdienst.

Bezirksverwaltungsdirektorin Dr. Steininger wird in der Zeitung „Österreich“ vom 10. Juni mit der Aussage zitiert, wonach sie dem Ordnungsdienst die Ermächtigung zur Kontrolle erteilen werde. Eine Weisung von Sicherheitsstadtrat Wimmer hat es bislang nicht gegeben. Ein von den Grünen eingebrachter Antrag, der die Exekution des Verbots durch den Ordnungsdienst ausdrücklich untersagt, wurde von der SPÖ nicht unterstützt – aus juristischen Gründen, wie sie sagt. Bald soll es Gespräche zwischen Stadt und Land über die Intention des Gesetzes geben. Soweit der aktuelle Stand.

Der Konflikt war anscheinend vorprogrammiert. Das Bettelverbot wurde von vielen als schlampig und unklar kritisiert, was sich nun zu bestätigen scheint. Das Gesetz erlaubt Einzelnen das Betteln ausdrücklich, verboten ist organisiertes und aggressives Betteln. Somit richtet es sich ganz klar gegen ausländische BettlerInnen. Aus SPÖ-Kreisen hört man, dass der Ordnungsdienst sowieso nicht in der Lage sein wird, den Nachweis für organisiertes Betteln zu bringen und die Betrauung desselben somit wirkungslos bleibt. Deshalb wird es wohl keine Weisung des Bürgermeisters geben.

Hintergrund des für viele KritikerInnen unverständlichen Verhaltens der Sozialdemokratie ist ein strategisches Dilemma, das sich durch viele Bereiche roter Politik zieht. Die Funktionärsschicht ist durchwegs gegen das Bettelverbot, so wie sie eigentlich auch gegen die Stadtwache ist. Ihre potentiellen WählerInnen hingegen befürworten beides mehrheitlich. Deshalb sind beide Themen äußerst unangenehm und ein direktes Vorgehen für die Partei nicht günstig.

Am 4. Juli tritt das Gesetz in Kraft und sollte es die Stadtwache exekutieren, werden ihr wohl viele Menschen dabei auf die Finger schauen. Spannend wird jedenfalls die Verfassungsklage von SPÖ und Grünen auf Landesebene, an der gerade gebastelt wird.

Bettellobby OÖ kritisiert ab 5. Juli wirksames Bettelverbot und ÖVP-Scharfmacherpolitik

Morgen tritt das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisierte Bettelverbot in Kraft. Die Argumente dagegen sind vielfältig und liegen alle auf dem Tisch. Sie reichen von grundsätzlichen sozialpolitischen Überlegungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken.
Heute veranstaltete die ÖVP eine Pressekonferenz mit dem bezeichnenden Titel „Die Stadtwache im Kampf gegen Bettlerbanden in Linz – Neues Oö. Polizeistrafgesetz ab 5. Juli in Kraft“.

Die Gesetzesänderung verbietet künftig organisiertes und aggressives Betteln. Nach dem Willen von ÖVP und FPÖ soll der Ordnungsdienst der Stadt Linz dieses Verbot künftig exekutieren. In einer Diskussion der OÖN und der Grünen am 3. März nahm Polizeidirektor Walter Widholm klar dazu Stellung. Der oberste Linzer Polizist – der das Gesetz für unnötig hält – verwies in der Diskussion darauf, dass es schon für erfahrene Polizeibeamte kaum möglich ist, den Nachweis einer Bettlerorganisation zu erbringen. Völlig undenkbar erschien ihm, dass eine Truppe wie der Ordnungsdienst auch nur einen solchen Nachweis ermitteln könnte. Widholm damals: „Wir sind skeptisch und besorgt. Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter auch ein Festhalterecht bekommen. Da wird in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingegriffen.“ (OÖN, 4. 3.2011)

Wir als BettelLobby OÖ teilen diese Ansicht und befürchten, dass die Betrauung des Ordnungsdienstes zu willkürlichen Wegweisungen und Schikanen führen könnte. Gerade in letzter Zeit wurden mehrere mutmaßliche Verfehlungen von Ordnungsdienstbeamten gemeldet. Die kurze und oberflächliche Ausbildung der Beamten qualifiziert sie keinesfalls für den sensiblen Umgang mit einer derart komplizierten Materie. Die Tonalität der VP-Pressekonferenz zeigt deutlich, dass es den Rechtsparteien in erster Linie um billige Stimmungsmache gegen sichtbare Armut geht. Der künstlich erzeugte und bisher nicht belegte „Mythos Bettelmafia“ muss auch diesmal für die Gewinnung von politischem Kleingeld herhalten. Und all das auf dem Rücken der Schwächsten.

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„Natasha“ Filmabend und Diskussion zum Thema Betteln

Mittwoch 29. Juni 2011, 20.00 Uhr
Moviemento-Kino Linz, Saal 2
mit: Ulli Gladik, Regisseurin von „Natasha“

Am 4. Juli 2011 tritt in Oberösterreich eine Novelle des Polizeistrafgesetzes in Kraft. Dieses beinhaltet ein verschärftes Bettelverbot. In Oberösterreich haben die Grünen und die SPÖ im Oö. Landtag eine Verfassungsklage gegen dieses Bettelverbot eingebracht.

Der Umgang mit der sogenannten ,,Bettlerfrage“ ist vorrangig geprägt von negativen Vorurteilen. Kriminalisierung, Verdrängung und Verbote prägen die aktuelle Diskussion. Viele der Berichte davon sind allerdings unhinterfragte Mythen und Rechtfertigungen. Auch in Linz.

Der Film ,,Natascha“ blickt hinter die Kulissen. Er eröffnet Perspektiven, anders über die Bettlerfrage zu denken! Eine höchst notwendige Diskussion, nicht zuletzt in der Friedensstadt Linz. Natasha lebt in einer kleinen Stadt in der Nähe von Sofia/Bulgarien. Um ihre Familie zu ernähren, fährt sie seit drei Jahren mehrmals jährlich nach Österreich um zu betteln. Ulli Gladik, Kamerafrau und Regisseurin in Personalunion, begleitete Natasha und ihre Familie im Zeitraum von fast zwei Jahren. Der Film zeigt Natashas Alltag als Bettlerin in Österreich und die Lebensumstände in ihrer Heimat.

Eintritt frei! – Platzkarten können bei den Grünen Linz (Tel. (0732) 73 94 44 bzw. linz@gruene.at) bestellt werden.

Eine Veranstaltung der Grünen Linz, dem Grünen Klub im Oö. Landtag und der Grünen Bildungswerkstatt OÖ.

BettelLobby OÖ begrüßt Verfassungsklage gegen des Bettelverbot

Heute haben die Grünen OÖ bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der SPÖ OÖ eine Verfassungsklage gegen die Änderungen im Polizeistrafgesetz (Oö Polizeistrafgesetz-Novelle 2011) einbringen werden. Ziel ist es, das sogenannte Bettelverbot wieder zu Fall zu bringen, das am 4. Juli in Kraft treten soll.

Die BettelLobby OÖ begrüßt das Vorhaben ausdrücklich und freut sich, dass sich beide Parteien letztlich doch noch auf diesen längst überfälligen Schritt einigen konnten. In den nächsten Wochen wollen die Abgeordneten eine gemeinsame Vorgehensweise erarbeiten. Die BettelLobby bietet den beiden Landtagsklubs ihre Unterstützung an und ist selbstverständlich bereit ihr Know How in den Prozess einfließen zu lassen.

„Es gibt viele Gründe das Bettelverbot abzulehnen, unter anderem auch starke verfassungsjuristische Bedenken. Wir sind optimistisch, dass es auf diesem Wege gelingen wird dieses unsinnige und unmenschliche Gesetz zu Fall zu bringen“, kommentiert der Sprecher der BettelLobby OÖ Christian Diabl die heutige Ankündigung.

„Die jüngsten Protestaktionen in Graz haben einmal mehr gezeigt, dass ein derart inhumanes Vorgehen von vielen Menschen nicht widerstandslos hingenommen wird.“ so Diabl abschließend.

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Veranstaltungstipp: „Wir sind Bettler“ in Graz

„Wir sind Bettler. Das ist wahr!“ schrieb Martin Luther am 18. Februar 1546, kurz vor seinem Tod. Es ist wahr, wir sind Wesen, die bedürftig sind und es ein Leben lang bleiben. Ein generelles Bettelverbot, wie es in der Steiermark und in Graz am 1. Mai 2011 in Kraft tritt, überschreitet eine humanitäre Grenze, die unberührt bleiben muss. Es muss erlaubt bleiben, um Gaben zu bitten und Gaben zu empfangen. Die Ausstellung versammelt bestehende und neue künstlerische Positionen zum Thema Betteln und Bettelverbote.

Mit Arbeiten von: ERIC AUPOL, DELAINE LE BAS, JOACHIM BAUR, ERNST M. BINDER, CHRISTIAN EISENBERGER, STEFANIE ERJAUTZ, OLIVIA FÜRNSCHUSS, KARL GRÜNLING, PETER GERWIN HOFFMANN, ZLATKO KOPLJAR, XXKUNSTKABEL, CLAUDIA NEBEL, NORBERT NESTLER, FRIEDERIKE NESTLER-REBEAU, RESANITA, CHRISTOPH SCHLINGENSIEF, JOSEF SCHÜTZENHÖFER, WOLFGANG TEMMEL, GUSTAV TROGER, THEATER IM BAHNHOF, FRANZ WEST, JOSEF WURM, ZWEINTOPF, U.A.

Eine Kooperation von Akademie Graz und Stadtmuseum Graz
KuratorInnen: Martin Behr, Astrid Kury

Eröffnung: Donnerstag, 14.04.2011, 19.00 Uhr

Impuls-Statement: Menschenrechtsexperte Univ.-Prof. DDr. Wolfgang Benedek

Ausstellungsdauer: 15.04. – 04.05.2011
Öffnungszeiten: Di – So, 10:00 – 18:00 Uhr

Stadtmuseum Graz, Sackstraße 18, 8010 Graz

Anfragen:
Akademie Graz, 0316 837985,
office@akademie-graz.at
www.akademie-graz.at

Stadtmuseum Graz, 0316 872 7600,
stadtmuseum@stadt.graz.at
www.stadtmuseumgraz.at

Unterschriftenliste: Gegen die Vertreibung von BettlerInnen vor Hoferfilialen

BettlerInnen werden auf Anweisung der Geschäftsleitung der Firma Hofer immer wieder vom Firmengelände weggewiesen. Die Firma Hofer hat diese Vorgangsweise auf Nachfrage auch schriftlich bestätigt – und zwar mit der Begründung, dass das von Kunden so gewünscht werde. Auch bei Lidl- und Merkur-Märkten wurden Wegweisungen beobachtet.

Der Einzelne kann dagegen wenig machen. Wenn aber eine ausreichende Anzahl von Hofer-Kunden Ihre Missbilligung dieser Praxis zum Ausdruck bringt und ankündigt, bei Hofer nichts mehr einzukaufen oder weniger einzukaufen, solange diese Regelung besteht, werden die Hofer Manager über die Sache nachdenken. Hier geht´s zur Unterschriftenliste.

Bettelverbot in OÖ beschlossen

Heute hat der oberösterreichische Landtag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ die Novelle des Polizeistrafgesetzes beschlossen. Alle Appelle an die ÖVP sich doch noch ihrer christlichen Wurzeln zu besinnen, verhallten ergebnislos.

Das Bettelverbot ist völlig ungeeignet, um vermeintliche mafiöse Strukturen zu bekämpfen. Vielmehr bietet es durch schwammige Formulierungen die Möglichkeit unliebsame Mitmenschen aus dem Straßenbild zu entfernen.

Erst gestern präsentierte der SPÖ-Klubobmann Frais zwei Gutachten, die das Bettelverbot als verfassungsrechtlich bedenklich einstufen. Sowohl Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, als auch o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernd-Christian Funk kommen zu diesem Schluss.

„Die BettelLobby OÖ rechnet damit, dass die SPÖ OÖ eine Verfassungsklage einbringen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir selbst verfassungsrechtliche Schritte prüfen und in die Wege leiten.“ so der Sprecher Christian Diabl.

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Bettler vertreiben – da fühlt man sich doch gleich viel besser!

In der Online-Ausgabe der Presse findet sich ein sehr lesenswerter Kommentar zu den Bettelverboten von Sibylle Hamann:

Meine Oma hat es immer so gesagt: Es ist nicht gut, wenn wir dem Bettler etwas geben, weil er mit dem Geld Schnaps kauft, und trinken schadet ihm. Ich kann mich an meine große Erleichterung erinnern, die dieser Satz mit sich brachte. Denn schaden wollte ich, das Kind, dem armen Bettler sicher nicht.

Manche Reiseführer in armen Ländern sagen es so: Sie müssen sich nicht verpflichtet fühlen, Almosen zu verteilen. Manche Bettler haben sich ihre Verstümmelungen selbst zugefügt, um erfolgreicher zu sein, oder wurden gar schon als Kinder absichtlich verstümmelt. Mit solchen Hinweisen stellt sich die Erleichterung ebenfalls unverzüglich ein.

Lesen sie den Rest des Artikels hier: http://diepresse.com/home/640325/