Wir haben ein offenen Brief eines Kupfermuckn Redakteurs an die Linzer Politik erhalten, den wir gerne veröffentlichen:
Liebe KollegInnen in der Redaktion! (Liebe Lesende!)
Die Politik schlägt schon manchmal seltsame Blüten. Das kann/muss man zu manchen, ja leider gar nicht so wenigen Vorhaben unserer neuen schwarz-blauen Bundesregierung sagen und …
… man muss es auch über das eine oder andere Projekt der Stadt Linz – mit einem roten Bürgermeister und unter Beteiligung der Blauen in der Stadtregierung – sagen.
Erst letztens ist mir da wieder was untergekommen, eine – mit Verlaub gesagt – menschenverachtende Aktion, eine Schnaps-Idee, wenn ich ehrlich sein soll, eine Aktion, die wohl hauptsächlich in den Kompetenzbereich des Herrn Hein (FPÖ) und seines Parteikollegen Vize-Bürgermeister Detlef Wimmer fällt, eine Aktion, die in ihrer Tragweite an Zynismus wenig zu wünschen übrig lässt (sofern Zynismus überhaupt wünschenswert sein kann).
(Eigentlich würde ich/möchte ich der Bettellobby empfehlen, in dieser Sache die Stadt Linz wegen Menschenrechts-Widrigkeit zu verklagen, ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine solche Klage erfolgreich sein kann.)
Also, was habe ich gesehen ?
Und warum dui i mi do goa so „echauffiern“ ?In Linz bei der U-Bahn-Station Unionkreuzung hängen überall Schilder herum, auf denen – sehr deutlich, mit Piktogrammen – zwei Dinge verboten werden, verboten im ganzen Areal der weitläufigen U-Bahn-Station samt großer Passage.
Was ist verboten ?
Und jetzt kommt‘s:
Verboten ist „Rauchen“ und „Betteln“.
D.h. in einem Atemzug wird hier das Rauchen und das Betteln verboten.
Da stellen sich schon große Fragen:
Kann man wirklich „das Rauchen“ und „das Betteln“ auf eine Stufe stellen und reflexartig sagen: „Beides ist verboten.“ … in einem Atemzug … ???
Es gibt Argumente, die dafür sprechen, Verbote auszusprechen und diese auch öffentlich bekanntzumachen.
Im Falle des Rauchens im öffentlichen Raum (in dem Fall: im weiten Umfeld eine stark frequentierten Fläche des öffentlichen Verkehrs) liegt wohl das Haupt-Argument bei der „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“. Das kann man nachvollziehen, das ist soweit okay.Doch wie ist das beim „Betteln“ ?
Von bettelnden Menschen – sofern sie sich ruhig, also nicht aggressiv verhalten – geht doch nie und nimmer eine „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ aus (auch nicht eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“).
Das „Betteln“ ist grundsätzlich als Ausdruck der öffentlichen Darstellung einer persönlichen Notlage und auch im Rahmen der Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Staates verfassungsmäßig – eben: als ein Menschenrecht – geschützt. Das sieht auch der Herr Bürgermeister so.
Die Politik, der Bund, das Land, die Stadt kann nur gewisse Arten des Bettelns verbieten/unter Strafe stellen.
Das Landesgesetz von 2014 (glaub ich) hat es nun den Gemeinden/Städten auch erlaubt, „sektorale Bettelverbote“ zu erlassen, d.h. diese Art der Erwebstätigkeit in gewissen Zonen und zu gewissen Zeiten zu verbieten.
Und da stellt sich für mich bei dieser Art des Verbotes (noch dazu in einem Atemzug mit „Rauchen“ ausgesprochen – eine Frechheit, ein Skandal in meinen Augen!) schon wieder die Frage, ob das nicht wieder rechtswidrig ist:
Ich weiß von einem „sektoralen Bettelverbot“ im Bereich der Landstraße, am Hauptplatz, im Bereich des Volksgartens und des Bahnhofs.
Ich weiß von keiner Ausweitung des „sektoralen Bettelverbotes“ auf den Bereich „Unionkreuzung“, also auf die Wienerstraße südlich der Bahn, davon habe ich noch nie was gehört.
Liegt hier nicht auch schon Rechtswidrigkeit vor … ???Ich, liebe KollegInnen, verstehe mich als „Diener der Barmherzigkeit“ und als Diener der Barmherzigkeit will ich und kann ich nicht tatenlos zuschauen, wenn Menschen, die mittellos zu uns kommen, Armuts-MigrantInnen, sukzessive ihre Rechte und somit auch immer mehr ihre Lebensgrundlage entzogen wird, nur weil da so mancher reiche, saturierte und vielleicht ein wenig denkfaule Bürger – möglicher Wähler von Rot, Schwarz oder Blau, um dessen Stimme man sich „reißt“ – es vorzieht, in der Öffentlichkeit lieber nicht mit der Situation wirklich armer Menschen konfrontiert zu werden. Widerlich, diese Anbiederung, wirklich widerlich! Pfui!
Also, lieber Herr Bürgermeister Klaus Luger!
Lieber Herr Vize-Bürgermeister Detlef Wimmer!
Lieber Herr Stadtrat Markus Hein!So geht das nicht!
Macht‘as g‘scheit oder machts‘as gar nicht!
Keine zynischen, menschenverachtenden Verbote !
Keine Schmälerung der Würde von welchen Menschen auch immer !!!
Das kommt nicht in Frage … !!!
Und am besten überhaupt keine weiteren Bettel-Verbote!Mehr Barmherzigkeit, wenn ich bitten darf … !!!
Bitte! Bitte wirklich !