Am Tag 2 nach dem Massenbetteln

Im KUPF-Blog, den man generell wärmstens empfehlen kann, findet sich ein tragischer Augenzeugenbericht eines Erlebnis auf der Linzer Landstraße:

Zwei Tage später spaziere ich ebenda, von der Bethlehemstraße kommend, Richtung Taubenmarkt. Plötzlich bremst eines der regelmäßig patrouillierenden Polizeiautos abrupt ab, legt den Rückwärtsgang ein und lenkt rasant auf die Landstraße. Ich schrecke auf, der Grund für den testosteronlastigen Autostunt wird mir nur Sekunden später klar: ein dunkelhäutiger Mensch mit Krücke, offensichtlich einer jeder „ausländischen Bettler“, die in Linz um Geld bitten und laut Medien und gesundem Volksempfinden der Bettelmafia angehören, spaziert mir entgegen.

„Du da, Passport!“, zischt der beifahrende Polizist aus dem Fenster. Der derart unhöflich Aufgeforderte reicht seelenruhig ein Dokument durchs Fenster. Der Polizist wird ihn von nun an während der gesamten Amtshandlung ungefragt duzen. Dem Bettler ist es egal, er versteht ohnehin kaum ein Wort deutsch. Ich hingegen bin fassungslos und beschließe, die Amtshandlung zu beobachten. Zum Missfallen des Polizisten, selbstverständlich.

Lesen sie den Rest des Beitrags hier: http://www.kupf.at/blogs/2011/03/07/am-tag-2-nach-dem-massenbetteln/luepke

Bettelverbot! – Wenn Armutsbekämpfung zunehmend versagt, bekämpft man eben die Armen

Ein Artikel aus der März Ausgabe der Kupfermuckn

Wenige Monate nachdem das »Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010« zu Ende gegangen ist, soll im OÖ Landtag am 10. März ein Bettelverbot beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf stellt hinkünftig sogenanntes »aufdringliches Betteln« und das Betteln von Unmündigen unter Strafe:

§ 1a Bettelei: (1) »Wer in aufdringlicher Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so zu betteln, begeht eine Verwaltungsübertretung. (2) Wer eine unmündige minderjährige Person zum Betteln im Sinn des Abs. 1, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, …«

Bis jetzt war das Sammeln von Geld im OÖ Sammlungsgesetz geregelt, das aber für caritative Einrichtungen wie die Sternsinger oder das Rote Kreuz gedacht war. Mit dem neuen Gesetz sind sicher nicht die unmündigen Sternsinger gemeint, die von Haus zu Haus ziehen. Im Jahr 2010 gab es alleine in Linz 152 Anzeigen wegen Bettelei, im Kulturhauptstadtjahr 2009 waren es sogar 356. Das ergab eine Anfrage des Grünen Gemeinderates Markus Pühringer an Bürgermeister Franz Dobusch. In den Strafverfügungen wird derzeit bei der ersten Übertretung eine Geldstrafe von 100,- Euro (17 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und im Wiederholungsfall von 300,- Euro (51 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Wobei laut Dobusch die verhängten Geldstrafen zu 100 Prozent uneinbringlich seien.

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