Ein Artikel aus der März Ausgabe der Kupfermuckn
Wenige Monate nachdem das »Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010« zu Ende gegangen ist, soll im OÖ Landtag am 10. März ein Bettelverbot beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf stellt hinkünftig sogenanntes »aufdringliches Betteln« und das Betteln von Unmündigen unter Strafe:
§ 1a Bettelei: (1) »Wer in aufdringlicher Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so zu betteln, begeht eine Verwaltungsübertretung. (2) Wer eine unmündige minderjährige Person zum Betteln im Sinn des Abs. 1, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, …«
Bis jetzt war das Sammeln von Geld im OÖ Sammlungsgesetz geregelt, das aber für caritative Einrichtungen wie die Sternsinger oder das Rote Kreuz gedacht war. Mit dem neuen Gesetz sind sicher nicht die unmündigen Sternsinger gemeint, die von Haus zu Haus ziehen. Im Jahr 2010 gab es alleine in Linz 152 Anzeigen wegen Bettelei, im Kulturhauptstadtjahr 2009 waren es sogar 356. Das ergab eine Anfrage des Grünen Gemeinderates Markus Pühringer an Bürgermeister Franz Dobusch. In den Strafverfügungen wird derzeit bei der ersten Übertretung eine Geldstrafe von 100,- Euro (17 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und im Wiederholungsfall von 300,- Euro (51 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Wobei laut Dobusch die verhängten Geldstrafen zu 100 Prozent uneinbringlich seien.