Morgen tritt das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisierte Bettelverbot in Kraft. Die Argumente dagegen sind vielfältig und liegen alle auf dem Tisch. Sie reichen von grundsätzlichen sozialpolitischen Überlegungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken.
Heute veranstaltete die ÖVP eine Pressekonferenz mit dem bezeichnenden Titel „Die Stadtwache im Kampf gegen Bettlerbanden in Linz – Neues Oö. Polizeistrafgesetz ab 5. Juli in Kraft“.
Die Gesetzesänderung verbietet künftig organisiertes und aggressives Betteln. Nach dem Willen von ÖVP und FPÖ soll der Ordnungsdienst der Stadt Linz dieses Verbot künftig exekutieren. In einer Diskussion der OÖN und der Grünen am 3. März nahm Polizeidirektor Walter Widholm klar dazu Stellung. Der oberste Linzer Polizist – der das Gesetz für unnötig hält – verwies in der Diskussion darauf, dass es schon für erfahrene Polizeibeamte kaum möglich ist, den Nachweis einer Bettlerorganisation zu erbringen. Völlig undenkbar erschien ihm, dass eine Truppe wie der Ordnungsdienst auch nur einen solchen Nachweis ermitteln könnte. Widholm damals: „Wir sind skeptisch und besorgt. Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter auch ein Festhalterecht bekommen. Da wird in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingegriffen.“ (OÖN, 4. 3.2011)
Wir als BettelLobby OÖ teilen diese Ansicht und befürchten, dass die Betrauung des Ordnungsdienstes zu willkürlichen Wegweisungen und Schikanen führen könnte. Gerade in letzter Zeit wurden mehrere mutmaßliche Verfehlungen von Ordnungsdienstbeamten gemeldet. Die kurze und oberflächliche Ausbildung der Beamten qualifiziert sie keinesfalls für den sensiblen Umgang mit einer derart komplizierten Materie. Die Tonalität der VP-Pressekonferenz zeigt deutlich, dass es den Rechtsparteien in erster Linie um billige Stimmungsmache gegen sichtbare Armut geht. Der künstlich erzeugte und bisher nicht belegte „Mythos Bettelmafia“ muss auch diesmal für die Gewinnung von politischem Kleingeld herhalten. Und all das auf dem Rücken der Schwächsten.